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Faschingsbeginn mit Henker
- von Thomas Karny |
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Am 11. 11. 1933 wurde die
Todesstrafe in Österreich eingeführt |
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Im November 1933 war die Regierung unter
Bundeskanzler Engelbert Dollfuß seit eineinhalb
Jahren an der Macht. Seit acht Monaten regierte sie
autoritär, nachdem der Kanzler den Rücktritt des
Nationalratspräsidenten Karl Renner und seiner
beiden Stellvertreter dazu genutzt hatte, das
Parlament aufzulösen. Dies brachte sechs Millionen
Menschen die Knechtschaft des
"Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes" und
eine Reihe von Notverordnungen. Die Presse stand
unter der Oberaufsicht eines Zensors, der
"Republikanische Schutzbund" wurde im März 1933
ebenso in die Illegalität gedrängt wie zwei Monate
später die Kommunistische Partei. Den Arbeitern
wurde der 1. Mai genommen und der kommunistischen
"Roten Fahne" verboten, ihre Unterstützungstätigkeit
für in Not geratene Genossen fortzusetzen. Als den
Angehörigen oppositioneller Selbstschutzverbände das
Tragen von Uniformen verboten und der Gebrauch von
roten Flaggen, Fahnen und Wimpeln unter Strafe
gestellt wurde, legten dagegen sowohl die
Landesregierung des roten Wien als auch jene der
braunen Steiermark verfassungsrechtliche Beschwerde
ein. Das Ergebnis war die Beschlussunfähigkeit des
Verfassungsgerichtshofs, die durch erpresste
Rücktritte herbeigeführt worden war. |
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Not, Elend, Selbstmorde |
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Auf der Straße herrschte die blanke Not. Eine
katastrophale Wirtschaftslage hatte eine halbe
Million Menschen in die Arbeitslosigkeit geführt,
von denen Zehntausende bar jeder öffentlichen
Zuwendung als so genannte Ausgesteuerte im Bettel
vegetierten. Massenentlassungen in obersteirischen
und niederösterreichischen Industriezentren warfen
nahezu jeden Dritten auf das harte Pflaster der
Erwerbslosigkeit. Wer kein Licht im langen Tunnel
der Not erkennen konnte, wählte als letzten Ausweg
den Strick, sprang vom Hochhaus, öffnete den Gashahn
- und nahm oft noch Weib und Kinder mit. Jährlich
mehr als tausend Selbstmorde allein in Wien füllten
die Statistiken. |
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Die Sozialdemokratische Partei hatte als Anwältin
der Arbeitenden versagt. Zur hilflosen Samariterin
der Arbeitslosen gewandelt, hatte sie insgeheim
längst kapituliert. Wohl geißelten ihre Führer die
Not, in die die christlich-soziale Regierung das
Land geführt hatte. Doch den Worten folgten keine
Taten. Und die Konzilianz, mit der den
Christlich-Sozialen in falscher Hoffnung auf
Verhandlungen begegnet wurde, bewirkte, dass bereits
die ersten Genossen der Partei enttäuscht den Rücken
kehrten. |
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Anders die Nationalsozialisten. Gestärkt durch die
Tatsache, dass Adolf Hitler seit Anfang 1933
deutscher Reichskanzler war, zielten sie ohne Wenn
und Aber auf den Umsturz. Am 19. Juni 1933 warfen
zwei Nationalsozialisten in der Nähe von Krems
Handgranaten in eine Gruppe von rund sechzig
christlich-deutschen Turnern, töten zwei und
verletzten dreizehn schwer. Am selben Tag wurde die
Nationalsozialistische Partei verboten, ihren
Abgeordneten in Gemeinderäten und Landtagen die
Mandate aberkannt. In Bayern bildete sich die
österreichische Legion geflüchteter
Nationalsozialisten. Deutsche Flugzeuge
flogenRichtung Österreich, verletzten in Salzburg
und Oberösterreich wiederholt den österreichischen
Luftraum und ließen Hakenkreuz-Fähnchen und
Flugblätter aus ihren metallenen Bäuchen flattern:
"Zahlt keine Steuern!" - "Hebt Eure Spareinlagen
ab!" - "Grüße aus Deutschland, wenn schon keine
Besucher mehr kommen!" |
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Seit diesem Sommer mussten deutsche Touristen 1.000
Reichsmark bezahlen, wenn sie in Österreich urlauben
wollten. Die Alpenrepublik stand am Beginn ihrer
Auslöschung, vorerst nur symbolisch. Im
Telefonverkehr der Deutschen Reichspost wurde das
Wort "Österreich" als Buchstabenbezeichnung für den
Umlaut "Ö" gestrichen und durch "Öse" ersetzt. |
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In hoher Not eilte der Klerus dem österreichischen
Bundeskanzler zur Hilfe. Vier Kardinäle und dreißig
Bischöfe gaben sich im September 1933 die Ehre, ein
hungerndes und darbendes Volk in seinem Glauben an
Gott und Staat zu stärken. Der Allgemeine Deutsche
Katholikentag gab Dollfuß den passenden Rahmen,
nicht nur "den sozialen, christlichen und deutschen
Staat auf ständischer Grundlage und starker
autoritärer Führung" zu propagieren, sondern auch in
aller Demut den Naziterror als Ergebnis von
Missverständnissen auf deutscher Seite zu werten. -
Drei Wochen später verübte ein ehemaliger Gefreiter
des Bundesheeres ein Schussattentat auf den
Bundeskanzler und verletzte ihn am Oberarm. |
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Dieses Attentat auf Dollfuß lieferte der Regierung
letztlich das Argument, in Österreich wieder einen
Henker einzusetzen. Da die Todesstrafe im
ordentlichen Verfahren mit der Bundesverfassung 1920
abgeschafft worden war, war ihre Wiedereinführung
nur über den Umweg der Standgerichtsbarkeit möglich.
Diese konnte eingesetzt werden, wenn bestimmte
Gewalttätigkeiten "in besonders Gefahr drohender
Weise um sich greifen", wobei die Einschätzung im
freien Ermessen der zuständigen Minister für Justiz,
Kurt Schuschnigg, und Inneres, Engelbert Dollfuß,
lag. In der Ministerratssitzung vom 10. November
1933 wurde die Verhängung des Standrechts
beschlossen, am nächsten Tag trat es in Kraft. Es
galt für die Delikte des Mordes, der Brandlegung
sowie für das Verbrechen der öffentlichen
Gewalttätigkeit und richtete sich gegen Personen,
die auf frischer Tat ergriffen wurden oder deren
Schuld ohne Verzug feststellbar war. |
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Das Verfahren wurde von einem aus vier Richtern und
einem Staatsanwalt bestehenden "fliegenden Senat",
der am Oberlandesgericht Wien seinen Sitz hatte und
falls notwendig zum zuständigen Landesgericht
anreiste, geführt und dauerte längstens drei Tage.
Bei einstimmiger Bejahung der Schuldfrage endete es
mit einem Todesurteil, das nach spätestens drei
Stunden zu vollstrecken war. Gegen das Urteil war
kein Rechtsmittel zulässig, einzig eine Begnadigung
durch den Bundespräsidenten war möglich. |
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Der Zeitpunkt der Verhängung des Standrechts war aus
Sicht der Regierung günstig gewählt. Es lieferte die
Gewähr, die zu erwartenden Ereignisse am 12.
November unter Kontrolle halten zu können. Die
Regierung fürchtete nicht so sehr die
Demonstrationen der Sozialdemokraten anlässlich des
15. Jahrestages der Republiksausrufung, sondern
vielmehr die Nationalsozialisten, die der Erfolg bei
den just an diesem Tag in Deutschland stattfindenden
Reichstagswahlen zu Aktionen verleiten könnte, die
den überschaubaren Rahmen von Straßenschlachten bei
weitem sprengen könnten. Auch würde man mit dem
Standrecht die Feiern zum zehnjährigen Amtsjubiläum
von Wiens Bürgermeister Karl Seitz, einen Tag
später, fest im Griff haben. Mit einem Fackelzug
über die Ringstraße und einer Feier vor dem Rathaus
wollten die Wienerinnen und Wiener ihren
Bürgermeister hochleben lassen. Beides war ihnen
verboten worden. |
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Schließlich fiel nun auch jener Grund weg, der die
Regierung davon abgehalten hatte, bereits im Juni
das Standrecht zu verhängen, als es aufgrund der
Intensität des Terrors viel eher gerechtfertigt
gewesen wäre: die Rücksichtnahme auf die Interessen
des Fremdenverkehrs. Zwar war die Todesstrafe in
weiten Teilen Europas akzeptiert und in Kraft, die
Verhängung des Standrechts zeugte jedoch von der
Schwäche des Staates und von unsicheren
Verhältnissen im Land. Sie hätten Touristen
möglicherweise davon abgehalten, ihren Urlaub in
Österreich zu verbringen, der wirtschaftliche
Schaden wäre groß gewesen. Der Staatssekretär für
das Fremdenverkehrswesen, Odo Neustädter-Stürmer,
zeigte sich erleichtert: "Wenn also das Standrecht
verhängt werden muss, ist es zweckmäßig, dies jetzt
in der toten Saison zu tun, damit sich bis zum
Einsetzen des Winterreiseverkehrs der Eindruck im
Ausland schon wieder verwischt hat." |
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Und so begann 1933 in Österreich der Fasching mit
der Wiedereinsetzung des Henkers. Ausgeführt wurde
dieses Amt von Johann Lang, einem Neffen des
berühmten k. u. k. Scharfrichters Josef Lang.
Gemeinsam mit seinen Helfern, einem Fiakerfahrer und
einem Markthändler, vollzog er die Justifizierungen
am berüchtigten österreichischen Würgegalgen. Anders
als beim englischen Galgen fiel der Delinquent nicht
nach dem Öffnen einer Falltüre in die Schlinge und
erlitt den Tod durch Genickbruch, sondern wurde von
den Henkershelfern an den Schultern in die Schlinge
gedrückt oder an den Beinen in dieselbe gezogen.
Dabei wurde die Blutzufuhr unterbrochen, der Tod
trat durch Hirn- oder Herzschlag ein. |
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Aus den Zeitungen war zu erfahren, dass damit "einem
lang gehegten Wunsche der ganz überwiegenden
Mehrheit der Bevölkerung" entsprochen worden sei.
Den Lesern der "Wiener Zeitung" gab sich
Justizminister Schuschnigg "schon seit jeher als ein
Anhänger der Todesstrafe" zu erkennen, der "die
Todesstrafe für etwas vollkommen Erfreuliches"
hielt. Von den Kirchenkanzeln wurde ein Hirtenbrief
verlesen, in dem die österreichischen Bischöfe die
Wiedereinführung der Todesstrafe befürworteten, "um
Leben und Sicherheit der friedlichen Bevölkerung
wirksam zu schützen". |
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Vorgeblich als Mittel zur Eindämmung des vor allem
rechten Terrors eingeführt, wurde das Standrecht
zunächst gegen Kriminelle ohne politische Motivation
und später gegen Linke eingesetzt. Das erste Opfer
war der körperlich wie geistig behinderte Taglöhner
Peter Strauß, der angeblich einem Keuschler im
südsteirischen Aflenz den Heustadel angezündet
hatte. Verletzt wurde niemand, doch der Sachschaden
war mit 2.500 Schilling hoch genug, um Strauß vor
das Standgericht zu bringen. Die Gendarmerie
ermittelte schlampig und zog nie einen anderen Täter
in Betracht. Den Indizien, dass der Keuschler selbst
das Feuer gelegt haben könnte, um seinen
verschuldeten Hof mittels eines Versicherungsbetrugs
zu retten, ging man nicht nach. Das Gericht war an
der Wahrheitsfindung nicht wirklich interessiert und
verurteilte Strauß am 11. Jänner 1934 - gemäß den
Vorgaben der Standgerichtsbarkeit - zum Tode. Die
Gnadengesuche waren zahlreich und wurden auch von
den vier Richtern des Standgerichtshofes
unterstützt. Angesichts der Tatsache, dass im ersten
Standgerichtsprozess im Dezember 1933 ein
oberösterreichischer Bauernsohn nach dem Mord an
einer von ihm geschwängerten Magd zu lebenslanger
Haft verurteilt worden war, schien es nur
folgerichtig, dass Strauß für eine ungleich
geringere Tat vor dem Galgen bewahrt würde. |
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Empörung über Hinrichtung |
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Es kam anders. Der kriminelle Gehalt der
Brandstiftung von Aflenz war zwar gering, ihre
politische Verwertbarkeit jedoch, so meinten die
Regierenden in ihrem menschenverachtenden Kalkül,
dafür umso größer. Das Jahr 1934 hatte mit einer
unvergleichlichen Terrorwelle begonnen, in der
ersten Jännerwoche gab es 140 Sprengstoffattentate.
Die Regierung forderte ein abschreckendes Exempel,
statuiert sollte es an dem südsteirischen Taglöhner
werden. Der entscheidende Antrag der
Bundesregierung, kraft dessen es ausschließlich dem
Bundespräsidenten möglich gewesen wäre, eine
Gnadenverfügung zu treffen, blieb aus. Im
Ministerrat vom 10. November 1933 hatte Schuschnigg
noch gemeint, dass ein Gnadenantrag "in jedem Fall
dann zu stellen ist, wenn das Verbrechen nicht
tatsächlich ein Menschenleben gefordert oder
besonders großen Sachschaden angerichtet hat".
Beides traf auf Strauß zu. Beides wurde nicht
berücksichtigt. Am Nachmittag des 11. Jänner 1934
wurde Strauß im Hof des Grazer Landesgerichts
hingerichtet. |
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Die Vollstreckung des Urteils führte in der
Bevölkerung zu größter Empörung. In Briefen an
höchste politische Repräsentanten brachten einfache
Bürger ihre Wut zum Ausdruck, entsprechende
Flugblätter wurden in Umlauf gebracht, man sah eine
"Galgenregierung" am Werk. Im Übrigen wirkte das
Exempel keineswegs abschreckend, um die braune
Gewalt und die Kulminierung des politischen (Straßen-)Kampfes
aufhalten zu können. Auf die Erhebung der
Schutzbündler im Februar 1934 antwortete die
Regierung mit Artillerie und der Ausdehnung des
Standrechts auf Aufruhr. Ein halbes Jahr später
ermordeten Nationalsozialisten im Zuge eines
Putschversuches Bundeskanzler Dollfuß, vier Jahre
später stand Österreich am Abgrund. |
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Nach dem Krieg erfolgte die Abschaffung der
Todesstrafe schrittweise: 1950 wurde sie im
ordentlichen Verfahren und 1955 im
Volksgerichtsverfahren, das gegen NS-Täter angewandt
wurde, abgeschafft. Die Standgerichtsbarkeit wurde
erst 1968 abgeschafft. |
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Freitag, 31. Oktober 2003 |
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Thomas Karny ist Autor des Buches "Der Tod des
Taglöhners" (Edition Geschichte der Heimat, 178
Seiten) über den Fall Peter Strauß. |
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Henkers Fasching von Thomas Karny |
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